Kommunen, Schulträger und Vereine

Sehr geehrte Damen und Herren in kommunalen Räten, in Verwaltungsaufgaben oder in Bürgermeisterfunktion,
unsere Kommunen haben mit Finanzproblemen zu kämpfen und sind die, die vor Ort alle aktuellen Herausforderungen zu stemmen haben. Als Schulträger sind sie in Verantwortung für sächliche Bedingungen, als Arbeitgeber und neuerdings für den Ganztag. Leider steckt unser Schulsystem zunehmend in einem strukturellen Notstand, der den Kindern, den Lehrkräften, Schulleitungen, Kommunen und unserer Gesellschaft in Baden-Württemberg nicht weiter zuzumuten ist. Die notwendige Transformation kann nur auf Grundlage eines gemeinsamen Bildungsverständnisses gelingen. Damit hier gemeinsam an einem Strang gezogen werden kann, gehört die Einbindung der Kommunen unbedingt dazu.
Wir denken, Bürgerinnen und Bürger, sowie Stadt- bzw. Gemeinderät:innen profitieren, wenn sie Informationen darüber erhalten, wie alle Kinder und Jugendliche ihrer Kommune an Ihrer Schule in eigenständiges und gleichzeitig erfüllendes, gemeinsames Lernen gebracht werden können.
Wir möchten motivieren und zeigen, wie ein strukturierter Wandel in den Schulen gelingen kann. Auf dieser Webseite finden Sie ein Beispiel einer vorbildlichen staatlichen Bildungsreform und praxiserprobte Lösungen für alle Schularten, Hintergrundwissen zur Hirnforschung und zu kindgerechtem Lernen.
Eine Petition an den Landtag Baden-Württembergs mit Start am 8. Dezember 2025, die mit 10 000 digitalen Unterschriften die politische Kraft für spürbaren Fortschritt entwickelt.
Im Folgenden finden Sie vielfältige Informationen zu kommunalen Aufgaben und Herausforderungen im Schulbereich.
Kommunen in schulische Transformation mit einbinden
In der Grundschule sind die Kinder des kompletten Bevölkerung-Querschnittes vertreten. Dort gibt es die Verpflichtung für chancengerechte, inklusive Bildung und ab 2026/27 den Rechtsanspruch für den Ganztag. Doch jahrzehntelang fuhr der Bildungsdampfer weiter auf altem Kurs. Mit dem Ergebnis eines strukturellen Notstandes, der den Kindern, den Lehrkräften, Schulleitungen, Kommunen und unserer Gesellschaft in Baden-Württemberg nicht weiter zuzumuten ist.
Kinder brauchen Bildungsorte, die personell so ausgestattet sind, dass jedes Kind verlässliche Beziehungen aufbauen kann, sich gesehen und gemeint weiß.
Es geht darum, dass nicht weiter die Aufbewahrungsfunktion der Schule dominiert, sondern wirkliche Bildung und lebenslanges Lernen von Anfang an geleistet werden kann. Es geht um echte Förderung aller Kinder, um Demokratie und um Zusammenarbeit,…
Zu lange haben die verschiedenen Landesregierungen versäumt, ein flächendeckendes Personalkonzept für eine tragfähige Bildungsqualität aufzustellen. Aus der Zeit von Kultusministerin Eisenmann stammt das lapidare Zitat: „Ich kann mir keine Lehrer backen.“ Wir brauchen außer einer Vision wie zukunftsfähige/transformative Bildung real umgesetzt werden kann, endlich auch eine Personalausstattung, flächendeckend im ganzen Land, die einen fürsorglichen Umgang mit Kindern überhaupt erst ermöglichen wird. Kommunen müssen in diesen Transformationsprozess unbedingt miteingebunden werden, damit sie ihre Gelder zielgerichtet einsetzen können.
Klassische Schulträgeraufgaben der Kommunen - Verantwortung für sächliche Bedingungen und als Arbeitgeber
Allgemeine Informationen
Ob Dorf oder Stadt, als Schulträger haben die Kommunen die Verantwortung für die sächlichen Bedingungen der Schuleinrichtung. Das umfasst die Bereitstellung und Unterhaltung, also die räumlich-technischen Voraussetzungen sowie alle sächlichen Bedingungen zur Sicherung von Unterricht und Erziehung einschließlich der außerschulischen Kooperation. Zu den Aufgaben des Schulträgers zählen auch die Aufwendungen für die Schülerbeförderung, sofern diese nicht durch eine übergeordnete kommunale Körperschaft (Landkreis) erfüllt wird.
Der Schulträger steht in der Regel nicht für die Aufwendungen des pädagogischen Personals einschließlich der Schulleitungen in Verantwortung, ist jedoch der Arbeitgeber für Sekretariatsmitarbeiter:innen, Schulhausmeister:innen und mitunter für Schulsozialarbeiter:innen. Siehe auch Informationen des Regierungspräsidiums.
Bessere personelle und sächliche Rahmenbedingungen
Unsere Welt steht in einem Transformationsprozess und mit ihr auch die Schulen, die neue Aufgaben zu bewältigen haben.
- Eine gute Schule braucht eine gute allgemeine Ausstattung und multiprofessionelle Teams. Schulsozialarbeit muss im Schulalltag verankert sein, damit Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und unterschiedlicher sozialer Herkunft optimal gefördert werden können. Das klassische Lehrpersonal wird durch zusätzliche Kräfte mit vielfältigen Qualifikationen unterstützt.
- Jede Schule bietet allen Beschäftigten, Kindern und Jugendlichen einen angemessenen, nach klaren Standards ausgestatteten Arbeitsplatz. In Verbindung mit dem Ganztag und höheren Präsenszeiten ist dieser Punkt besonders wichtig.
- Eine gute Schule braucht barrierefreie Lern- und Lebensräume, die in einem gesunden Lernumfeld und in ansprechender Architektur zum Lernen anregen. Sie braucht Platz zur Differenzierung und zum Rückzug für zeitgemäßes pädagogisches Arbeiten.
Schulbau neu denken – Warum es bei der Investitionsoffensive des Bundes nicht nur um Beton gehen darf
Warum Schulbau mehr sein muss als Flickwerk – und wie Architekt:innen, Lehrer:innen und eine Stiftung gemeinsam Räume fürs Lernen von morgen schaffen wollen.
Ein Bündnis aus Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, dem Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) und dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) will sicherstellen, dass mit dem „Booster für die Infrastruktur“ nicht nur renoviert, sondern auch neu gedacht wird. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern sie: „Jede Investition in Gebäude muss als Investition für eine zeitgemäße und zukunftsgerichtete Pädagogik verwendet werden.“
„Durch eine pädagogische Weiterentwicklung entstehen neue Nutzungskonzepte, für die auch der Raum neu gedacht werden muss.“
Es geht nicht mehr nur um funktionale Räume, sondern um Orte, die Lernen und Entwicklung aktiv fördern. Lerncluster, offene Flächen für Gruppenarbeit, Rückzugsorte für Konzentration – das sind heute die Standards in skandinavischen Ländern, aber in deutschen Schulen noch die Ausnahme.
Neue Herausforderungen - für Stadt und Land
Zusammenarbeit für lebenslanges Lernen
In einer sich wandelnden Gesellschaft muss es in der kommunalen Arbeit eine Priorität für lebenslanges Lernen geben. Bildung spielt hier eine zentrale Rolle für die Lebensqualität des Einzelnen und die Zukunftsfähigkeit einer Kommune. Digitalisierung, Ganztag, Schulsozialarbeit, Schulentwicklungsplanung, Inklusion, Schülerbeförderung, Weiterbildung und kulturelle Bildung, VHS, Musikschulen, Bibliotheken und Museen - Diese Aufgabenfülle erfordert vernetztes Denken und Handeln. Aufgrund des stark zersplitterten Bildungssystems kommt den Kommunen zunehmend eine zentrale Rolle bei der Koordinierung und Qualitätssicherung von Bildungsangeboten zu.
Ob Stadt oder Land; es geht nicht mehr ohne die professionelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen an Schule Beteiligten - also Kinder, Eltern, Personal, Schulleitungen, Schulaufsicht, Politik, sowie Vereine, Verbände, Non-Profit-Organisationen und Unternehmen.
Gestaltung kommunaler Bildungslandschaften
Immer mehr Städte und Landkreise machen sich auf den Weg, die unterschiedlichen Bildungseinrichtungen, von den frühkindlichen bis hin zum vielfältigen Lernen in VHS…, zu einem kohärenten Gesamtsystem der Bildung zusammenzuführen. Dabei gilt es, die einzelnen Einrichtungen zur Mitwirkung zu gewinnen.
Weiterführende Links
- Friedrich-Ebert-Stiftung: Grundwissen Kommunalpoltitk (PDF-Datei)
- Bertelsmann Stiftung: Vernetzung in kommunalen Bildungslandschaften (PDF-Datei)
- Kultusministerium BW: Kooperation im schulischen Umfeld
- News4Teacher: Thema: Schulbau effizienter gestalten
Großprojekt Ganztag - Gemeinsam Lern- und Lebensräume gestalten
In Baden-Württemberg gibt es seit rund 50 Jahren Ganztagsschulen.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler:innen bundesweit eingeführt. Der rhythmisierte Ganztagsbetrieb ist an drei, vier oder ab dem Schuljahr 2025/2026 auch an fünf Tagen mit sieben oder acht Zeitstunden möglich, der Schulträger kann sich für eine Alternative entscheiden.
Zunächst besteht dieser Anspruch im Schuljahr 2026/2027 für die Klassenstufe 1. Darauf aufbauend kommen die folgenden Schuljahre die weiteren Klassenstufen dazu, so dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2029/2030 für die Klassenstufe 1 bis 4 gilt. Auch eine Betreuung in den Ferien ist Bestandteil des Rechtsanspruches, ausgenommen hiervon sind lediglich vier Wochen pro Schuljahr.
Bei der Form des Ganztagsschulbetriebs besteht ebenfalls die Möglichkeit zwischen zwei Optionen zu wählen: Bei der verbindlichen Form der Ganztagsschule nehmen alle Kinder einer Schule am Ganztagsangebot teil, bei der Wahlform entscheiden die Eltern, ob sie ihr Kind anmelden.
Im Schuljahr 2024/2025 gab es in BW 483 öffentliche Grundschulen mit dem schulgesetzlich verankerten Ganztagskonzept im Land. Das entspricht rund 20 Prozent aller öffentlichen Grundschulen in Baden-Württemberg. Werden die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen einbezogen, gab es im Schuljahr 2024/2025 landesweit insgesamt 535 öffentliche Ganztagsschulen nach § 4 a Schulgesetz.
Infoseiten des Kultusministeriums
- Kultusministerium-BW Die Ganztagsschule
- Kultusministerium-BW Video - Wir sind Ganztagsschule (3.50 min)
- Kultusministerium-BW Rechtsanspruch auf Ganztagsschule
Chancen
Der Ganztag ist eine immense Herausforderung für die kommunale Familie in Baden-Württemberg, die als Schulträger einen großen Teil der Verantwortung trägt. Aber auch die Landespolitik steht in der Verantwortung, da sie die notwendigen Rahmenbedingungen setzen und mit den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam in der Schulträgerschaft des 21. Jahrhunderts die Finanzierung und Umsetzung gestalten muss.
Der gebundene Ganztag ist eine enorme Chance für mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Kinder. Verlässlich. Inklusiv. Kostenfrei. Dieses Ziel eint die meisten Menschen, die sich in der Bildung und der Bildungspolitik engagieren.
Realität
Das Land kriegt es nicht hin, jedenfalls nicht so.
Laut amtlicher Schulstatistik bieten nur etwa ein Drittel der 2.438 Grundschulen in BW Betreuung am Nachmittag an. Und die Teilnahme am Ganztag ist an knapp 600 dieser 760 Angebote freiwillig.
Das Kultusministerium geht derzeit von einem künftigen Betreuungsbedarf von 55 bis maximal 80 Prozent der Grundschulkinder aus. Die Zahlen decken sich mit einer Prognose des Deutschen Jugendinstituts. Die Kluft zwischen dem Angebot und dem Bedarf bei uns im Land ist also groß, größer als in anderen Bundesländern.
„Den Rechtsanspruch erfüllen müssen die Kommunen, und die setzen stark auf Kooperationen mit Vereinen und Verbänden. Was halten Sie davon?“ Antwort von Thomas Rauschenbach, Professor der Erziehungswissenschaft, auf die Frage der Badischen Zeitung 2024:
„Grundsätzlich gibt es zwei politisch akzeptierte Wege. Man kann den Anspruch entweder über die Schule erfüllen oder über die kommunale Jugendhilfe. Baden-Württemberg, aber auch andere Länder, nutzen noch einen dritten Weg: Irgendwelche Organisationen sollen zum Angebot beitragen – Schulfördervereine, Musikschulen, Sportvereine. Stundenweise mag das gehen. Aber ich sehe überhaupt nicht, wie man auf diese Weise 40 Wochenstunden abdecken will. Und selbst wenn:
Wer organisiert das? Wer haftet und ist rechtsverbindlich verantwortlich? Wer steht gegenüber den Eltern da und gewährleistet ein verlässliches, qualifiziertes Angebot? All das ist bislang bei diesen Formaten unklar.“ …“ Aber der Landespolitik hat seit jeher die klare Überzeugung gefehlt, für die Eltern, die einen Bedarf haben, ein gutes Ganztagskonzept auf den Weg zu bringen.“ …“ BZ: Noch bleiben zwei Jahre bis zum Startschuss. Was muss das Land tun?
Rauschenbach: „Zunächst sollte die Landesregierung das Thema konsequenter und werbender vorantreiben. Ich habe den Eindruck, dass man sich erst einmal bemüht hat, alle möglichen Angebote zusammenzurechnen und so den Eindruck zu erwecken: Wir kriegen das schon hin. Aber ich prognostiziere: Das Land kriegt es nicht hin, jedenfalls nicht so. Der Ministerpräsident müsste das Thema Ganztag zur Chefsache, zu einem Topthema machen. Wenn man so weitermacht wie bisher, droht das Land dieses Projekt sehenden Auges gegen die Wand zu fahren.“
- Badische Zeitung 2.4.2024: Interview mit Thomas Rauschenbach - Das Land kriegt es nicht hin
- GEW-BW: Sonderweg Baden-Württemberg ist keine qualitative Absicherung
- GEW-BW & Friedrich-Ebert-Stiftung 13.06.2025; Es fehlt an allen Ecken und Enden
- New4Teachers 9.7.2025: Ganztagsanspruch ab 2026
Ganztagsförderung – Den Rechtsanspruch konsequent umsetzen
Die Stimmen der Schwachen in unserer Gesellschaft werden leider viel zu selten gehört. Verantwortlich für die Umsetzung dieses Ganztag-Rechtsanspruchs sind nach § 69 SGB VIII die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. In Baden-Württemberg sind dies die Jugendämter der Städte und Landkreise (§ 1 LKJHG).
Für mehr Bildungsgerechtigkeit und Schulen, an denen sich Kinder wohlfühlen können, brauchen wir ganztägige Bildungseinrichtungen mit stimmigen pädagogischen Konzepten, die die Rhythmisierung des Ganztags konsequent verfolgen und eine Verantwortungsgemeinschaft von Schule und Jugendhilfe vorsehen. Davon sind wir in Baden-Württemberg derzeit noch sehr weit entfernt.
Der „Qualitätsrahmen Betreuung BW“ enthält laut der Liga der freien Wohlfahrtspflege nicht ein einziges objektiv nachprüfbares Qualitätskriterium. Das mache ihn wirkungslos. Von einem Dokument mit dem Namen Qualitätsrahmen seien zumindest quantifizierende Aussagen zu den Themen Personalschlüssel, Fachkraftschlüssel sowie Raumgröße und -ausstattung zu erwarten, so die Liga.
Weitere Informationen: Liga-BW Förderung (PDF-Datei)
Qualität des Ganztages
Der Ganztag kann nur gelingen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dafür bedarf es einer verbesserten Zusammenarbeit von Kultusministerium und Kommunen. Nur mit gemeinsamer Verantwortlichkeit und gemeinsamen Zielen kann ein qualitativ hochwertiger Ganztag umgesetzt werden. Hierzu gehören auch Nachbesserungen im Schulgesetz sowie eine Spiegelgesetzgebung im Landeskinder- und Jugendhilfegesetz zur Einbindung der Jugendhilfe und Qualitätsstandards nicht nur für den gebundenen Ganztag, sondern auch für die Ganztagsbetreuung, sowie für die verbindliche Zusammenarbeit vor allem mit außerschulischen Kooperationspartner:innen. Dem Regierungspräsidium obliegt die Aufsicht über das Projekt. Diese muss in der Koordination stärker ausgefüllt und mit eben diesen verbindlichen Qualitätsstandards gefüllt werden.
Weiterhin ist es wichtig, alle Beteiligten noch stärker zu informieren, sich vor Ort zu vernetzen und auszutauschen, um dieses Großprojekt Ganztag gemeinschaftlich umzusetzen. Dazu gehört, sich nochmal klar zu machen, dass die Ganztagsförderung für Grundschulkinder im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert ist. Die Jugendhilfe ist zuständig, diesen Anspruch zu gewährleisten, und die Kommunen sind als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, ihn zu erfüllen. Dies macht neben den vielen beteiligten heterogenen Akteuren, die alle einer unterschiedlichen Funktionslogik folgen, eine Verschränkung der Aufgaben so schwierig. Denn der Wille vieler Akteure einen qualitativ hochwertigen Ganztag zu etablieren ist da. Die Vorstellungen und die Umsetzungsmöglichkeiten sind jedoch so unterschiedlich wie die Vielzahl an Akteuren selbst. Die Verschränkung der unterschiedlichen Systemwelten kann nur durch klare Vorgaben, einer engen Zusammenarbeit und einer guten Prozessbegleitung gelingen.“
Gebundener oder ungebundener Ganztag?
Die gebundene Ganztagsschule bringt mehr Ressourcen in die Schule und erlaubt eine echte pädagogische Neuausrichtung. Es gibt mancherorts Widerstände gegen den gebundenen Ganztag von Eltern, die ihre Kinder nachmittags gerne zu Hause hätten. Besonders kleine Schulen werden hierbei aber an Grenzen stoßen. Additiver Ganztag, für nur einen Teil der Kinder, bleibt aber Unterricht plus Nachmittagsbetreuung. Im Gegensatz dazu gibt die gebundene Ganztagsschule die Möglichkeit, für alle Kinder einen innovativen, kindgerechten Schulalltag zu gestalten, der es in sich hat.
Pädagogisch sinnvoll planen, kann eine Schule also nur im gebundenen Ganztag, der sicherstellt, dass alle Kinder auch an den Nachmittagen in der Schule sind. Andernfalls kann der Stundenplan Nachmittags keinen Unterricht beinhalten. Damit werden viele Gestaltungsmöglichkeiten vertan und die Gefahr der reinen Betreuung - also ein Qualitätsverlust - ist erhöht. Je mehr eine Schule sich öffnet, das sich transformiert und Vertrauen der Eltern gewinnt, je leichter lässt sich dieses Problem lösen.
Einbindung von außerschulischen Partnern und Lernorten
Der Ganztag schafft Möglichkeiten, die Schule in die Kommune hinein zu öffnen und Expertise von außen hinein zu holen. Dies können Vereine, Expert:innen oder Senior:innen als ausgebildete Lernhelfer:innen sein. Durch die vielfältige Nutzung von außerschulischen Lernorten erhalten Kinder und Jugendliche reale Erfahrungsräume.
Links:- Dachverband kuturelle Bildung: Ganztag neu ausrichten
- Beispiel Hamburg: Stadtteilschule
- Hamburg Schulstruktur: Schulstruktur
- Die Ganztagsschule und der Verein: Sport und Ganztagsschule(PDF-Datei)
- Landessportbund BW: Sportvereine als Partner für starke Schulen
Frühe Bildung - Kitas neu denken
Betreuung ist keine Bildung
„In Baden-Württemberg finanzieren Land, Kommunen und Eltern ihre Kitas mit rund acht Milliarden Euro im Jahr. Das Land ist deswegen verpflichtet, sicherzustellen, dass dies zu hoher Qualität in den Kitas führt. Nur in qualitativ guten Kitas werden alle Kinder in ihrem Bildungsprozess bestmöglich gefördert. Das ist besonders für die Kinder wichtig, die aus einem bildungsfernen Umfeld stammen. Zertifizierungen ermöglichen den Trägern ihrer Qualitäts-Verantwortung gerecht zu werden. Diese geben den Mitarbeiter:innen die Chance, die Weiterentwicklung der Kita-Qualität systematisch voranzutreiben.“
Modernisierung des Kitasystems
„Eine qualitativ hochwertige Betreuung, Bildung und Erziehung im frühkindlichen Bereich muss auch in Zeiten des Fachkräftemangels gelingen. Die Träger benötigen dafür einen höheren Grad an Flexibilisierung und Professionalisierung in allen Bereichen. Die Politik muss den nötigen Rahmen dafür schaffen und in die Modernisierung des Kita-Systems investieren. Nur so können Bildungsgerechtigkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingen. Damit alle Kinder ihr Recht auf bestmögliche Bildung und eine glückliche Kindheit erleben.“
Personalkrise überwinden
„Das Kita-System ist in den letzten Jahren so massiv ausgebaut worden, dass die Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte nicht mehr hinterherkommt. Die Überlastung nimmt dadurch kontinuierlich zu. Es gibt zwei Ansatzpunkte: Erstens gehen zu viele angehende Fachkräfte während der Ausbildung verloren. Sie springen ab, machen etwas Anderes. Diese Quote kann man vielleicht senken. Zweitens sind die Kitas und der Ganztag bislang als Arbeitsmarkt für Fachkräfte einfach nicht attraktiv. Wen wundert’s? Die Politik sendet permanent das Signal: Hier kann jeder arbeiten, wir brauchen keine Fachkräfte, hier gibt es keine Standards, hier wird nichts tariflich geregelt. Wie will man denn so gute Leute gewinnen?“
Die Finanzierung der Kitas in Baden-Württemberg
„ liegt in den Händen der Kommunen, was dazu führt, dass es eine fast unendliche Anzahl an verschiedenen Finanzierungsmodellen gibt. Finanzierungsmodelle, die teilweise durch geforderte Kostennachweise bis auf Belegebene enormen Aufwand und Unsicherheit erzeugen. Landesweite, verlässliche und einheitliche Regelungen mit Pauschalen, die sich an den Vorschlägen des Städtetages orientieren, würden auf Seiten der Kommunen und der Träger sehr hohen Verwaltungsaufwand einsparen. Darüber hinaus würde dies zu mehr Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit in der Trägerfinanzierung beitragen.“
Output- Qualität
„Das Land Baden-Württemberg sollte einen besonders hohen Wert auf die Output-Qualität legen. Was am Ende bei den Kindern ankommt, ist entscheidend. Das Kita-Qualitätsgesetz hat das Thema Qualität bundesweit positioniert. Nun stellt sich die Frage, wie die Politik Träger und Einrichtungen in ihrem Qualitätsstreben künftig noch stärker und effizienter unterstützen kann. Der Orientierungsplan muss deshalb verbindlich werden. Das Land sollte sich gegenüber dem Bund außerdem für die Wiederaufnahme des Prozesses für ein echtes Qualitätsgesetz mit einer Orientierung an der Ergebnis-Qualität stark machen. Baden-Württemberg sollte externe Evaluation fördern. Die systematische und fachlich begründete Überprüfung und Einschätzung der erreichten Qualität der Kita-Arbeit sollte in einem modernen Bildungssystem selbstverständlich werden.“
Quelle: Deutscher Kitaverband